Eine Ehe wurde in Polen, der Türkei, den USA oder Brasilien geschieden. Jahre später möchte eine der beiden Personen in Deutschland neu heiraten, den Familiennamen ändern oder eine Erbschaft regeln. Spätestens dann stellt sich eine Frage, an die viele vorher nie gedacht haben: Gilt die ausländische Scheidung hier überhaupt?

Die Antwort hängt vom Einzelfall ab. Fest steht aber, dass deutsche Behörden ein Scheidungsurteil nur verwenden können, wenn sie es verstehen. Ohne beglaubigte Übersetzung kommt kein Verfahren in Gang.

Wann eine Anerkennung nötig ist

Ausländische Entscheidungen in Ehesachen werden in Deutschland grundsätzlich nur wirksam, wenn sie förmlich anerkannt wurden. Zuständig ist die Landesjustizverwaltung, in einigen Bundesländern das Oberlandesgericht. Erst nach dieser Anerkennung gilt die Ehe auch in Deutschland als geschieden.

Eine wichtige Ausnahme betrifft Scheidungen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Diese werden nach europäischem Recht in der Regel automatisch anerkannt. Auch hier verlangen Standesämter aber eine Bescheinigung des ausstellenden Gerichts und häufig eine Übersetzung. Ein förmliches Anerkennungsverfahren entfällt meist ebenfalls, wenn beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Scheidung die Staatsangehörigkeit des Staates hatten, in dem geschieden wurde.

Welche Unterlagen gebraucht werden

Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Behörde und Herkunftsland. Häufig werden folgende Dokumente verlangt:

  • das vollständige Scheidungsurteil mit Begründung, nicht nur der Tenor;
  • ein Nachweis der Rechtskraft, also dass kein Rechtsmittel mehr möglich ist;
  • die Heiratsurkunde der geschiedenen Ehe;
  • Nachweise über Staatsangehörigkeit und Wohnsitz beider Ehegatten zum Zeitpunkt der Scheidung;
  • gegebenenfalls Apostille oder Legalisation der ausländischen Dokumente.

Alle fremdsprachigen Unterlagen müssen in einer beglaubigten deutschen Übersetzung vorgelegt werden.

Die Übersetzung als Schlüsseldokument

Eine übersetzung scheidungsurteil muss von einem in Deutschland gerichtlich beeidigten oder ermächtigten Übersetzer angefertigt werden. Nur dann bestätigt der Übersetzer mit Stempel und Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit, und die Behörde kann sich auf den Inhalt verlassen.

Scheidungsurteile sind juristisch anspruchsvolle Texte. Sie enthalten Begriffe aus dem Familien- und Prozessrecht des Herkunftslandes, die nicht immer eine direkte deutsche Entsprechung haben. Ein «divorce decree» aus den USA, ein polnisches «wyrok rozwodowy» oder ein türkisches «boşanma kararı» folgen jeweils eigener juristischer Logik. Wie stark Rechtstexte von ihrer eigenen Fachsprache geprägt sind, beschreibt der Beitrag zur juristischen Fachsprache anschaulich.

Typische Probleme bei der Übersetzung

In der Praxis treten immer wieder ähnliche Schwierigkeiten auf. Manche Urteile sind schlecht kopiert oder enthalten handschriftliche Ergänzungen. Andere bestehen aus mehreren Teilen, etwa einem Urteil, einem Protokoll und einer Bescheinigung der Rechtskraft, die alle übersetzt werden müssen. Auch Regelungen zu Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung gehören oft in die Übersetzung, selbst wenn sie für das konkrete Anliegen nebensächlich erscheinen.

Kürzen Sie das Urteil nicht eigenmächtig. Die Behörde entscheidet, welche Teile relevant sind, und verlangt in der Regel die vollständige Fassung. Eine Teilübersetzung führt häufig zu Nachforderungen und Verzögerungen.

Namen und Daten korrekt wiedergeben

Besondere Sorgfalt ist bei Namen geboten. Ehenamen, Geburtsnamen und frühere Namen müssen exakt wie in den Ausweisdokumenten erscheinen. Bei Sprachen mit anderen Schriftsystemen, etwa Russisch, Ukrainisch, Arabisch oder Griechisch, ist eine einheitliche Transliteration wichtig. Geben Sie dem Übersetzer deshalb immer eine Kopie Ihres Passes oder Personalausweises mit.

Auch Datumsangaben verdienen Aufmerksamkeit. Das Datum der Verkündung, der Rechtskraft und der Eintragung können sich unterscheiden. Für die Anerkennung ist meist das Datum der Rechtskraft entscheidend.

Ablauf und Dauer

Der Antrag auf Anerkennung wird in der Regel über das Standesamt am Wohnort gestellt, das die Unterlagen an die zuständige Landesjustizverwaltung weiterleitet. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen bis Monate dauern. Für die Anerkennung fallen Gebühren an, deren Höhe vom Bundesland abhängt.

Planen Sie die Übersetzung deshalb frühzeitig ein, vor allem wenn bereits ein Hochzeitstermin feststeht. Eine fehlende oder fehlerhafte Übersetzung ist einer der häufigsten Gründe, warum sich Verfahren unnötig verlängern.

Was kostet die Übersetzung

Die Kosten hängen von Umfang, Sprache und Lesbarkeit des Urteils ab. Ein kurzes Urteil aus einem EU-Land ist schneller übersetzt als ein umfangreiches Verfahren mit mehreren Anlagen. Seriöse Übersetzungsbüros erstellen nach Ansicht des Dokuments ein verbindliches Angebot. Fragen Sie dabei auch nach, ob mehrere beglaubigte Exemplare benötigt werden, etwa für Standesamt und Gericht.

Beratung im Zweifel einholen

Die Anerkennung ausländischer Scheidungen ist rechtlich komplex. Bei Unsicherheiten, etwa zur Zuständigkeit oder zu Scheidungen ohne gerichtliche Entscheidung, lohnt sich ein Gespräch mit dem Standesamt oder einer Fachanwältin für Familienrecht. Privatscheidungen, die nur vor einer religiösen Stelle oder durch Vertrag erfolgt sind, werden in Deutschland besonders streng geprüft.

Auch der umgekehrte Fall kommt vor

Wer in Deutschland geschieden wurde und später im Ausland heiraten oder ein Visum beantragen möchte, braucht oft eine Übersetzung des deutschen Scheidungsbeschlusses in die Landessprache. Hier gelten die Regeln des Ziellandes. Viele Staaten verlangen zusätzlich eine Apostille auf dem deutschen Beschluss, die beim zuständigen Landgericht oder Amtsgericht erhältlich ist. Klären Sie vorab mit der Botschaft oder der ausländischen Behörde, ob die Übersetzung in Deutschland oder im Zielland angefertigt werden soll, damit sie dort ohne Rückfragen akzeptiert wird.

Gut vorbereitet zum Neuanfang

Wer seine Unterlagen vollständig zusammenstellt, auf korrekte Namensschreibung achtet und eine qualifizierte Fachkraft mit der Übersetzung beauftragt, schafft die beste Grundlage für ein zügiges Verfahren. Dann steht dem nächsten Lebensabschnitt in Deutschland, ob neue Ehe, Namensänderung oder geordnete Erbfolge, rechtlich nichts mehr im Weg.